Mindesteigenbeitrag

Die Zulagen bei der Riester-Rente gibt es dann in voller Höhe, wenn der Förderberechtigte mindestens einen s. g. Mindesteigenbeitrag zahlt. Dieser beträgt ab 2008 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzgl. der Zulagen. Bei geringerer Beitragszahlung verringert sich analog auch die Förderung. Nach oben wird die Beitragshöhe durch einen maximalen Festbetrag in Höhe von 2.100 € begrenzt.

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