Basisrente

Rürup-Rente – diesen Begriff haben Sie sicherlich schon einmal gehört. Aber Basis-Rente?

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Keine Sorge: Beide Begriffe beschreiben ein- und dasselbe Produkt. Letzterer trägt den Namen des Ökonomen Bert Rürup, der 2005 der Bundesregierung eine steuerlich begünstigte Altersvorsorge vorgeschlagen hatte – sie wurde dann auch vom Gesetzgeber eingeführt. Sinn und Zweck war, insbesondere z.B. Selbständigen oder Besserverdienern, die in der Riester-Rente nicht förderfähig sind, kurz vor dem Ruhestand eine attraktive Form der Altersvorsorge zu bieten, die vom Staat mit Steuervorteilen gefördert werden sollte. Die Rürup-Rente ergänzte damit den Reigen aus Betriebsrente, Riester und klassischer Privatrente um ein weiteres Produkt. Wie bei den anderen Produkten stehen auch bei der Basisrente die Versicherungs- oder Fondsvariante sowie der Banksparplan zur Auswahl. Wichtig ist hier auch bei „Rürup“: Fragen Sie 50plus-Experten Norbert Eckstein in einem persönlichen Beratungsgespräch nach der Gesamtrendite.

Basisrente versus Riester-Rente: die Unterschiede

„Sonderausgabenabzug als Altersvorsorgeaufwendung“ – was im Amtsdeutsch recht umständlich klingt, ist in Wahrheit ein Geschenk des Fiskus: die monatlichen Beiträge zur Basisrente sind bis zu einer Maximalhöhe von 20.000 €, bei Verheirateten bis 40.000 €, von der Einkommenssteuer absetzbar. Zu diesem Freibetrag hinzuzurechnen sind eventuelle (freiwillige) Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung z.B. über berufsständische Versorgungseinrichtungen wie die Künstlersozialkasse und landwirtschaftlichen Alterskassen. Ein unverheirateter Steuerberater kann also z.B. bis zu 1666,67 € im Monat an Gesamt-Rentenbeiträgen absetzen. Zunächst wirken sich bei einem Beitrag zur Basisrente für das Jahr 2014 78,00% steuermindernd aus. Dieser Satz steigt jährlich um 2,00%. Ab 2025 anerkennt das Finanzamt den vollen Betrag als steuermindernd. Es liegt auf der Hand, dass damit die Rürup-Rente ein Produkt ist, das vor allem für junge Freiberufler und Gutverdiener eine höchst attraktive und langjährige Form der Steuerersparnis darstellt. Hingegen zielt eine Riester-Rente als private Absicherung (Stichwort: Dritte Säule) vor allem auf Angestellte, die sich einen monatlich festen Ansparbeitrag mit zurzeit 154 Euro staatlicher Zulage pro Person und bis zu 300 € staatlicher Zulage pro Kind aufbessern lassen können.

Basisrente: angespartes Kapital wird verrentet

Ein entscheidender Unterschied zur gesetzlichen bzw. zur Riester-Rente ist, dass eine Basisrente nicht in Form einer Ablaufsumme ausgezahlt werden kann – es also, wie es im Versicherungsdeutsch heißt, keine Kapitalwahlmöglichkeit gibt. Können Sie sich auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen Ansprüche auf einmal und einen „Riester“-Vertrag mit bis zu 30 % Einmalbetrag auszahlen lassen, gibt es bei „Rürup“ das angesparte Kapital prinzipiell nur als „Renten-Häppchen“ – und diese sind, wie die reguläre Rente bzw. Einkünfte aus Riester auch, seit 2005 zu versteuern.

Rürup-Rente: Ansparphase und Leistungsphase

Wie jedes andere Rentenprodukt auch, teilt sich die Basisrente für Freiberufler und Gutverdiener in eine Ansparphase, in der ein Kapitalsockel gebildet wird. Dieser wird in der Leistungs- bzw. Rentenphase durch monatliche Raten wieder abgeschmolzen. Wer scharf rechnen kann, ist nun klar im Vorteil: Während der Ansparphase schlägt die Steuerprogression auf hohe Einkommen voll zu. Wer hier durch geschickte Wahl der Rentenbeiträge sein Einkommen schmälert, manövriert sich kunstvoll in eine steuergünstige(re) Einkommensklasse. Hingegen ist das Einkommen in der Leistungsphase zwar auch zu versteuern. Doch weil das Gesamteinkommen nach Abschluss einer Berufstätigkeit prinzipiell und trotz Rente niedriger ist als während der Ansparphase gelten andere, nämlich günstige Steuersätze. So kann eine Basisrente für langjährige Einzahler ein besonders lohnender „Deal“ sein. Auf der Hand liegt jedoch, dass die Alarmglocken dann läuten sollten, wenn der Gesetzgeber Änderungen an der Steuerprogression diskutiert oder womöglich plant.

Weitere Vorteile der Rürup-Rente

Die Basisrente kann mit weiteren „Zuckerl“ punkten. So sind eventuelle Erträge aus dem Kapitalstock von der Abgeltungssteuer befreit. Man bedenke in diesem Zusammenhang die Zusammensetzung des Produkts – selbst bei der klassischen fondsgebundenen Variante arbeiten nämlich neben den sicheren Zinspapiere auch kleinere Teile in Aktien und Immobilien. So ist eine Befreiung von der Abgeltungssteuer eine zumeist immer lohnende Angelegenheit. Muss die Firma oder das Büro des Freiberuflers mangels „Masse“ Insovelnz anmelden, bleibt eine Basisrente unangetastet. Während der Ansparphase ist das Kapital nämlich unpfändbar – selbst Sozialamt oder Agentur für Arbeit können nicht auf das Ersparte zugreifen.

Risiken der Rürup-Rente

Wo so viel Licht ist kann auch der Schatten nicht ausbleiben. Im Gegensatz zur Riester-Rente ist bei manchen Basisrenten-Produkten der Kapitalerhalt nicht gesetzlich vorgeschrieben. Läuft nun z.B. eine fondsgebundene Variante aufgrund niedriger Zinsen oder sinkender Kurse schlecht, kann es sein, dass sich der Kuchen sogar schmälert. Daher sind für weniger Mutige Produkte empfehlenswert, die eine Beitragsgarantie umfassen. Man sollte immer auch bedenken, dass eine Basisrente ein reines Altersvorsorge-Produkt ist. Das Geld kann bis zum Alter von 62 Jahren nicht angetastet werden, das heißt, beispielsweise auch nicht als Sicherheit für ein Darlehen eingesetzt werden. Weil man sich damit mehr oder weniger ein Leben lang an die Police bindet und ein solch „stornofreies“ Geschäft nicht nur seriöse Anbieter auf den Plan ruft, sollte man bei der Auswahl des Basisrenten-Produkts mit ungefähr der gleichen Umsicht umgehen wie bei der Planung des Eigenheims. Wesentlich sind gründliche Produktkenntnisse, umfassende Beratung und kritische Würdigung aller Basisrenten-Angebote. Die Unterschrift unter das Produkt besiegelt dann einen langen und guten Weg. Ratsam ist es zudem, einen Hinterbliebenenschutz einzubauen – denn eine Rürup-Rente ist nicht vererbbar. Stirbt der Basisrenten-Sparer, verfällt das Kapital, wenn nicht an die Hinterbliebenen gedacht wurde.

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