Sonderausgaben

Einige Aufwendungen für Vorsorge und Altersvorsorge sind als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigungsfähig. Sonderausgaben nach dem Einkommenssteuergesetz (§10, §10a EStG) sind Ausgaben, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten sind und auch nicht wie solche (Betriebsausgaben und/oder Werbungskosten) behandelt werden. Sonderausgaben können falls diese den Sonderausgaben-Pauschbetrag übersteigen vom Gesamtbeitrag der Einkünfte abgezogen werden. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen entsprechenden um diesen Betrag reduziert.

Soderausgaben wirken sich somit steuermindernd aus.

Generell wird bei den Sonderausgaben unterschieden nach

  • Allgemeinen Sonderausgaben
  • Aufwendungen für die Altersvorsorge
  • Sonstigen Vorsorgeaufwendungen
  • Sonstigen Sonderausgaben
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