Günstigerprüfung

Die Kunst, Steuern einzunehmen besteht darin, die Gans zu rupfen, ohne dass sie schreit“. Der dies sagte, wusste wovon er sprach: Maximilien de Béthune, Herzog von Sully (1560-1641). Er war immerhin Finanzminister des französischen Königs Heinrich IV. In dieses Bild passt die sogenannte „Günstigerprüfung“ – ein Begriff aus dem Steuerrecht, der besagt, dass der Finanzbeamte in Fällen, in denen der Steuerpflichtige ein Wahlrecht hat, gegencheckt, mit welcher der möglichen Varianten der Steuerpflichtige am besten fährt. Um diese Günstigerprüfungen muss man sich nicht kümmern oder sie beantragen – sie werden prinzipiell von Amts wegen durchgeführt. Bei der Wahl bzw. Günstigerprüfung geht es dabei immer um zwei Varianten: eine vom Gesetzgeber festgesetzte Pauschale, die sich steuermindernd auswirkt. Beispiel: Kinderfreibetrag. Oder die direkte Auszahlung eines Betrags-Beispiel: Kindergeld.

Günstigerprüfung – wichtig für die Riester-Rente

Interessant wird das Thema im Hinblick auf die Altersvorsorge. Beiträge zur Altersvorsorge können nämlich im Rahmen der Steuererklärung als sogenannte Sonderausgaben steuermindernd angesetzt werden. Monatliche Beiträge in einen privaten Riester-Rententopf honoriert der Staat mit Boni wie der Grundzulage, zurzeit 154 € pro Jahr, und Kinderzulagen, zurzeit 185 € für Kinder, die vor 2008 geboren sind und 300 € für alle jüngeren. Um das Wesen der Günstigerprüfung zu verstehen muss, man nun noch den Begriff der Progression erläutern: die Steuern steigen nämlich nur theoretisch linear mit der Einkommenshöhe. In Wirklichkeit werden höhere Einkommen nicht nur absolut, sondern auch prozentual deutlich höher besteuert – ein Vielverdiener zahlt mehr als die Hälfte des gesamten Einkommens an Steuern, ein Geringverdiener womöglich nur 20 Prozent. Dabei hat sich vor allem im mittleren Einkommensbereich ein sogenannter Mittelschichtsbauch herausgebildet – so kommt es, dass beispielsweise schon geringe Gehaltssteigerungen aufgrund höherer Besteuerung womöglich zu Einbußen führen können.

Günstigerprüfung: So läuft sie ab

Nehmen wir unser Beispiel der Riesterrente. Vater X zahlt monatlich 120 € ein, ingesamt 1.440 €. An Zulagen erhält er für die beiden Kinder zusammen 370 €, die Grundzulage in Höhe von 154 €. Diese Zulagen zahlt der zusätzlich ein. Das macht insgesamt 1.964 €. Diesen Betrag setzt nun der Finanzbeamte an das Einkommen von Vater X an. Denn es gilt für den Beamten zu ermitteln, was günstiger ist: Der Sonderausgabenabzug (zurzeit bis maximal 2.100 € pro Jahr möglich) – oder die Auszahlung der Zulage.
Ist das Einkommen hoch und spart X sich damit mehr Steuern als er an Zulagen bekommt, wird das Finanzamt vorschlagen, die Zulagen zu streichen und die Steuerersparnis (Variante Sonderabgabenabzug) gewähren. Beispiel: X spart sich mit seinen oben angeführten Beiträgen runde 800 € Steuern. Dann fährt er günstiger, wenn er diese Ersparnis mitnimmt, statt der Zulagen, die sich nur auf 524 € summieren. Wichtig ist dabei, dass Sie nur eine Vergünstigung mitnehmen können – die Steuerersparnis erhält X nur in voller Höhe, wenn er auf die Zulagen verzichtet. Ansonsten werden die Zulagen zum versteuernden Einkommen hinzugerechnet.

Günstigerprüfungen anderswo

Derlei Günstigerprüfungen sind übrigens gang und gäbe. So etwa beim:

  • Kindergeld: Hier prüft das Finanzamt, ob Sie entweder das Kindergeld ausgezahlt bekommen oder den jährlichen Steuerfreibetrag angerechnet bekommen und damit auf eine satte Rückzahlung nach Abgabe Ihrer Einkommenssteuererklärung hoffen dürfen
  • Kilometergeld: Auch hier rechnet ein Finanzbeamter nach – ist es günstiger, die Steuerpauschale anzusetzen oder jeden Kilometer aufzurechnen?
  • Kapitalerträge: Hier ist zu ermitteln, ob eher die Kapitalertragssteuer angesetzt werden sollte oder der persönliche Steuersatz, ob also ein Gewinn aus Kapitalvermögen als „Gewinn“ oder nur als „Einkommen“ versteuert wird. Diese Günstigerprüfung erfolgt allerdings nicht automatisch – sie ist zu beantragen, wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent des Bruttoeinkommens liegt.
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