Jahresbeitrag

Bei vielen Versicherungsverträgen kann der Versicherungsnehmer bei der Beitragszahlungsweise zwischen unterjähriger (monatlicher, vierteljährlicher, halbjährlicher) und jährlicher Zahlung wählen. Die jährliche Zahlung erfolgt durch einen Jahresbeitrag, der einmal im Jahr, meist zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt, gezahlt wird.

Einige Versicherungsgesellschaften verzichten bei unterjähriger Zahlungsweise auf den sogenannten Ratenzahlungszuschlag, der bis zu 5% der Jahresprämie ausmachen kann. Gerade bei Altersvorsorge-Produkten und Sachversicherungen, können hier bei geschickter Prämien-Planung, unnötige Kostenfresser vermieden werden.

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