Rentengarantiezeit

Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird die Rente unabhängig vom Tod des Versicherten mindestens bis zum Ablauf der vereinbarten Garantiezeit (i. d. R. zwischen 5 bis 20 Jahren) gezahlt. Stirbt der Versicherte also während der Garantiezeit, endet die Rentenzahlung trotzdem erst am Ende des vereinbarten Garantiezeitraums. Der oder die Empfänger der Rente sind dann Begünstigte bzw. Erben. Je länger der Zeitraum, für den eine Rentengarantie vereinbart wird, ist, desto geringer ist die laufende Rente.

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