Beitragsrückgewähr

Beitragsrückgewähr heißt kurz gefasst, dass einem Versicherungsnehmer nach Ablauf des Versicherungsvertrags ein Teil der geleisteten Beiträge zurück erstattet wird.

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Solch eine Beitragsrückgewähr ist natürlich von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden und beträgt zumeist ein bis zwei Jahresbeiträge. Das Modell der Beitragsrückgewähr gibt es für die Unfallversicherung, aber auch die Berufsunfähigkeitspolice oder aber die Lebens- bzw. die private Rentenversicherung. Bei der Beitragsrückgewähr in letzterem Fall handelt es sich um eine Form der Hinterbliebenenabsicherung. Diese funktioniert so: Bei Tod der versicherten Person noch vor Rentenbeginn – also während der sogenannten Aufschubzeit – werden die eingezahlten Beiträge unverzinst an den vereinbarten Nutznießer zurückgezahlt. Durch eine solche Beitragsrückgewähr als Hinterbliebenenversrogung ist gewährleistet, dass der Tod z.B. des Lebens- oder Ehepartners nicht zu gravierenden wirtschaftlichen Einschnitten führt.

Beitragsrückgewähr-was bedeutet das?

Versicherungen mit Beitragsrückgewähr oder Prämienrückgewähr sind Kombiprodukte. Sie teilen sich auf in einen Prämien- und einen Sparanteil. Im Falle einer Unfallversicherung werden Ihre Premiummakler sehr genau hinschauen, ob sich ein solches Produkt für Sie tatsächlich lohnt. Denn Sie schließen eigentlich zwei Verträge ab – jenen über die Absicherung im Falle eines Unfalls und jenen über die Ansparrate für die spätere Rückerstattung. Dieser fließt in eine klassische kapitalbildende Lebensversicherung – und hier sollte man darauf achten, dass die Verzinsung (des Kapitalstocks) ordentlich ist, was beim derzeit herrschenden Niedrigzinsniveau kein leichtes Unterfangen ist. Sehr wesentlich für die Berechnung Ihrer Rendite ist auch der Überschussanteil dieser Lebensversicherung – wird Ihnen eine (Teil-)Summe garantiert oder ist er variabel und tatsächlich von der Marktlage abhängig? Ganz genauso funktioniert übrigens die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr.

Alternativen zur Beitragsrückgewähr?

Im Falle der Berufsunfähigkeitsversicherung wird Ihnen Spezialist und Premiummakler Hans-Peter Poschner womöglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsanrechnung empfehlen – vor allem dann, wenn Sie bereits eine Altersvorsorge haben und die kapitalbildende Lebensversicherung damit „doppelt gemoppelt“ wäre. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Versicherungsgesellschaft wirtschaftet ebenfalls mit Ihren Beiträgen, verspricht aber nicht, diese zurückzuzahlen – sondern reduziert mit den Erlösen Ihren aktuellen Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung womöglich erheblich. Das gleiche passiert bei der Unfallversicherung –  ob solch eine Unfallpolice mit Beitragsrückgewähr ratsam ist, kann nur im persönlichen Gespräch erörtert werden.

Beitragsrückgewähr als Hinterbliebenenversorgung

Erhebliche Bedeutung hat, wie schon gesagt, die Beitragsrückgewähr im Bereich der privaten Altersvorsorge als Hinterbliebenenschutz. Ratsam ist es dabei, im Vertrag eine bezugsberechtigte Person fest zu legen. Stirbt der Versicherte vor Rentenbeginn und ist für die Ansparphase eine Beitragsrückgewähr mitversichert, wird diese an die im Vertrag genannte Person geleistet. Auch wenn Trauer und Formalitäten im Falle des Ablebens einer geliebten Person großen Raum einnehmen, sollten Sie sich rasch an die Premiummakler mit diesen Dokumenten wenden:

  • amtliche Sterbeurkunde mit Geburtsdatum und Geburtsort
  • ggf. ärztliches Zeugnis über die Todesursache bzw. die Krankheit, die zum Tode führte
  • Versicherungsschein

Eine Alternative zur Beitragsrückgewähr als Hinterbliebenenversorgung ist übrigens die Hinterbliebenenrente. Die Premiummakler freuen sich auf Ihren Anruf und alle Fragen zum Thema Beitragsrückgewähr.

Zum Download Beitragsrückgewähr
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