Kapitalwahlrecht
Bei Abschluss einer Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht besteht für den Versicherten zu Beginn der Auszahlungsphase die Möglichkeit sich für eine sofortige, einmalige Auszahlung des angesparten Kapitals zu entscheiden. In der Regel muss er die Entscheidung dem Versicherer bis zu drei Monate im Voraus anzeigen. Alternativ kommt es zu einer Verrentung des Kapitals