Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung besteht aus einer Risikokomponente, durch die das Todesfallrisiko für die gesamte Vertragsdauer abgedeckt wird und aus einer Sparkomponente, die dem Versicherungsnehmer am Ende der Vertragsdauer ein Mindestkapital in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme garantiert.