Freie Berufe
Rund 1,2 Mio. Freiberufler in Deutschland erwirtschaften pro Jahr mehr als 370 Milliarden Euro – und damit jeden zehnten Euro im Bruttoinlandsprodukt.
Jeder Freiberufler beschäfigt im Durchschnitt rund drei andere Personen – Sekretärinnen, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Kollegen mit speziellen Fachkompetenzen. Keine Frage: Freiberufler sind Wachstums- und Beschäftigungsmotoren in Deutschland.
Freie Berufe: was zählt eigentlich dazu?
Sie alle hatten oder haben mit Freiberuflern zu tun: Wir, wie beispielsweise Architekten, Rechtsanwälte, Buchautoren, freie Journalisten oder Steuerberater. Unterteilt werden die Freien Berufe in vier Gruppen: heilberufliche Freie Berufe wie z.B. Ärzte oder Zahnmediziner und Physiotherapeuten, rechts-, wirtschafts- und steuerberatender Bereich wie etwa Notare oder Steuerberater, technisch-naturwissenschaftlicher Bereich wie etwa Ingenieure und kultureller Bereich wie beispielsweise Autoren. Freiberufler
- helfen, beraten und vertreten neutral und fachlich unabhängig
- arbeiten selbständig und in hohem Maße professionell
- sind oftmals organisiert im Bundesverband Freier Berufe, der Qualitätsstandards definiert
- unterliegen seit mehr als 60 Jahren dem ständigen Wandel
Freiberufler: Dienstleiter mit besonderer Verantwortung
Ist Ihre Steuererklärung wasserdicht? Denkt Ihr Architekt an alle Unwägbarkeiten beim Hausbau? Hat Ihr Statiker beim Firmenneubau alles richtig berechnet? Während man in Berufen wie Koch – wo sich ein schlechtes deutlich von einem guten Essen unterscheidet – oder etwa Maurer einen eventuellen „Pfusch“ schnell selbst ausmachen kann, ist die Leistung eines Freiberuflers nicht so ganz einfach zu beurteilen. Ein Auto oder einen neuen Computer können Sie anhand einiger Parameter wie Ausstattung und Leistung rasch beurteilen-und werden womöglich rasch kaufen. Der Freiberufler hingegen ist auf Ihr Vertrauen angewiesen und muss mit „weichen“ Kriterien werben: Wissensvorsprung, Kompetenz, Solidität, um nur enige Beispiele zu nennen. Beauftragen Sie dann nach reiflicher Überlegung einen Architekten mit der Hausplanung oder einen Steuerberater mit den Verhandlungen gegenüber dem Fiskus, lastet oft ein enormes Berufsrisiko auf dem Freiberufler. Was, wenn sich in eine Planung, ein Rechtsgutachten oder eine medizinische Untersuchung Fehler einschleichen?
Freie Berufe – ständige Fortbildung und Kompetenz
Man lasse sich nicht täuschen – der vermeintlich „freie“ Freiberufler arbeitet zwar selbständig, aber unterliegt zahlreichen Zwängen. Die hohe Verantwortung in vielen Freien Berufen zwingt zur ständigen Fortbildung und Anpassung an Gesetzesänderungen. Oftmals sind Tätigkeitsbild und Vergütung wegen der Bedeutung der Freiberufler für das Gemeinwohl gesetzlich reguliert. Dass die meisten Freiberufler diesen Zwängen positiv nachkommen beweisen die Zufriedenheitswerte mit ihren Tätigkeiten. Mehr als zwei Drittel der Deutschen beurteilten 2008 nach einer Erhebung des Insituts für Freie Berufe der Uni Erlangen (IFB) die Leistung ihres beauftragten Freiberuflers mit sehr gut oder gut. Vor der Beauftragung stehen Freiberufler gründlich auf dem Prüfstand – 96 Prozent der befragten Verbraucher informierten sich eingangs über die Kompetenz ihres jeweils beauftragten Freiberuflers. Kurz gefasst: Wer als Freiberufler nichts taugt, der wird vom Verbraucher rasch in die Versenkung geschickt.
Versicherungen für Freiberufler
Auch für Freiberufler muss es darum gehen, Wichtiges von Unwichtigem im Versicherungsbereich zu trennen – zumal, wenn die Existenz auf noch jungen Beinen steht. Zum einen müssen berufliche Risiken gut abgesichert sein – zum anderen eben auch die privaten Eventualitäten wie etwa die Altersvorsorge mit gedeckt sein. Wegen des oftmals hohen Berufsrisikos ist beispielsweise eine Haftpflichtversicherung unabkömmlich – diese gibt es etwa als Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, als Betriebshaftpflicht-Police oder Berufshaftpflichtversicherung. Eine Betriebsinhaltsversicherung deckt Schäden an der Betriebseinrichtung ab, etwa durch Feuer, wohingegen die Cyberversicherung unabkömmlich für all jene ist, die Computer in irgend einer Form nutzen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung leistet Ersatz, wenn Sie beispielsweise in Ihrer Kanzlei nach einem Brand nicht weiter arbeiten können – die Kosten für die Kanzlei für Löhne, Gehälter und sonstige laufende Kosten sind dadurch abzudecken. Der Firmen-Rechtsschutz ist für all jene interessant, die Mitarbeiter beschäftigen und das Risiko eines Arbeitsprozesses abdecken wollen. Sehr wichtig ist auch die private Absicherung einer eventuellen Berufsunfähigkeit – denn die gesetzlichen Deckungsmöglichkeiten sind mehr und mehr begrenzt, und an den Begriff der „Berufsunfähigkeit“ werden strenge Maßstäbe angelegt. Zu den einzelnen Möglichkeiten hierzu berät Sie gerne Premiummakler und Experte Daniel Nömayr. Eine Betriebskostenversicherung kann den Ausfall Ihrer Tätigkeit etwa durch Krankheit oder Unfall abdecken. Mit einer Forderungsausfall-Police schützen Sie sich vor einem ganz anderen, nicht minder erheblichen Risiko: eventuellen Liquiditätsengpässen oder gar Insolvenz, falls ein Kunde oder gar Ihr Hauptkunde plötzlich nicht mehr zahlen kann – und Sie dadurch ebenfalls in Not geraten. Der ausgefallene Posten wird von der Forderungsausfall-Versicherung übernommen.
Krankenversicherung für Freiberufler
Seit der Gesundheitsreform 2009 ist sie Pflicht für alle: die Krankenversicherung, entweder gesetzlich oder privat. Wer sich als Freiberufler für die gesetzliche Variante entscheidet kann beispielsweise zwischen dem allgemeinen Beitragssatz und dem ermäßigten Beitragssatz wählen. Der allgemeine Satz – 15,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen – deckt etwa Krankentagegeld ab der siebten Krankheits-Woche ab. Wer auf das Krankentagegeld verzichten möchte, der muss nur 14,9 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen in die Krankenkasse einzahlen. Der Mindestbeitrag für freiwillig gesetzlich versicherte Freiberufler liegt derzeit bei ca. 137 € auf der Basis eines Minimum-Einkommens von 921,67 €. Der Höchstbeitrag, der Freiberuflern in der gesetzlichen Krankenkasse abverlangt wird liegt bei 627,75 € inkl. Krankentagegeld und 603,45 € ohne Krankentagegeld. Für Künstler, Musiker oder Publizisten, für Journalisten oder Buchautoren und andere kulturell tätige Freiberufler gibt es die Künstlersozialkasse. Sie sichert nicht nur das Risiko im Krankheitsfall ab. Mit versichert sind auch der Rentenbezug und das Pflegefallrisiko. Der Vorteil für alle Kulturschaffenden: Sie zahlen nur die Hälfte der Beiträge in die Künstlersozialkasse ein. Die andere Hälfte der Beiträge wird über einen Zuschuss durch den Bund finanziert. Damit sind alle in der sogenannten KS versicherten Personen den üblichen Arbeitnehmern gleichgestellt – und das, owbohl sie zu den Freiberuflern zählen. Dies hat damit zu tun dass die Verdienstspannen im Kulturbereich oft bescheiden bemessen sind. So ist denn auch Mindestanforderung für die Aufnahme in die Künstlersozialkasse ein Minimum-Verdienst von 3900 € pro Jahr aus hauptberuflich kultureller Tätigkeit.
Rentenversicherung für Freiberufler
Sie arbeiten selbständig als Fitnesscoach? Oder als Nachhilfelehrer? Als Tagesmutter oder Erzieherin in einem Kindergarten – oder als Architekt für nur einen einzigen Auftraggeber? Dann werden Sie zwar von Gesetzes wegen als Freiberufler eingestuft – sind jedoch rentenversicherungspflichtig. Ähnlich verhält es sich bei kulturell tätigen Personen – Künstlern oder Schriftstellern beispielsweise, die in der Künstlersozialkasse angemeldet sind (siehe oben). Die Versicherungspflicht entfällt erst, wenn Sie beispielsweise versicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen – oder aber wenn Sie einen Gründungszuschuss von der Bundesagentur für Arbeit erhalten, weil Ihr Unternehmen erst kürzlich aus der Taufe gehoben worden ist. Bevor Sie sich nun aufgrund Ihres geringen Einkommens Sorgen machen, ob Sie die Beiträge aufbringen können: die gesetzliche Rentenversicherung kennt durchaus Härteklauseln. So können Sie sich etwa für den sogenannten einkommensgerechten Beitrag entscheiden, der auf der Basis Ihres letzten Einkommenssteuerbescheids ermittelt wird. Für insgesamt drei Jahre ist es ferner möglich, den Regelbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung auf die Hälfte herabzusetzen – natürlich leidet in diesem Fall auch der Rentenanspruch darunter. Wer einen sogenannten Kammerberuf mit einer Pflichtmitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk ausübt, muss nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Versorgungswerke für Freiberufler
Im April 2014 sorgte ein Urteil des Bundessozialgerichts fur Furore: Fest angestellte Unternehmensjuristen dürfen, auch wenn sie eine Zulassung als Rechtsanwalt besitzen, sich nicht mehr der gesetzlichen Rentenversicherung entziehen. Seither ist die Aufregung groß, denn nicht wenige Freiberufler sehen die Basis der insgesamt 89 berufsständischen Versorgungswerke mit über 800 000 Einzahlern gefährdet – ein bisher gut funktionierendes Versorgungssystem für zahlreiche Freiberufler steht jetzt beim Bundesverfassungsgericht auf dem Prüfstand.
Versorgungswerke gibt es für die folgenden Gruppen Freier Berufe:
- Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Tierärzte, Steuerberater und -bevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und Buchprüfer, Zahnärzte
- sowie außerordentliche Mitglieder: Psychotherapeuten, Ingenieurversorgung