Ablaufleistung
Die Ablaufleistung ist der Gesamtbetrag, den der Versicherte nach Ablauf des Versicherungsvertrages erhält. Dieser Betrag setzt sich aus einer garantierten Ablaufleistung, einer Überschussbeteiligung und evtl. einem Schlussbonus zusammen.
Ablaufleistung Baustein 1: die garantierte Versicherungssumme
Im Hinblick auf die Ablaufleistung einer Versicherung ist zu unterscheiden zwischen einer Deckungssumme im Bereich der Schadenversicherung (z.B. Haftpflicht, Unfall) und einer Versicherungssumme zum Beispiel bei einer Lebensversicherung. Über diese Versicherungssumme besteht ein Vertrag zwischen Ihnen und der Versicherungsgesellschaft. Letztere hat sich mit Abschluss der Versicherung Ihnen gegenüber verbindlich verpflichtet, die Versicherungssumme mit Ablauf der Versicherung auszuzahlen. Diese Summe ist also ein erster Baustein Ihrer Ablaufleistung.
Ablaufleistung: Gewinn aus Versicherung
Üblicherweise „schläft“ Ihr Geld nicht im Rahmen der langjährigen Vertragslaufzeit. Vielmehr wirtschaftet jede Versicherungsgesellschaft mit den Beträgen, die Sie einzahlen – es soll ja eine ordentliche Ablaufleistung herauskommen. Ergebnis sind Gewinne, im Fachjargon auch Überschussanteile genannt. Diese Überschussanteile bilden den zweiten Baustein Ihrer Ablaufleistung.
Ablaufleistung: Zinsüberschüsse
Man unterscheidet für Ihre Ablaufleistung hierbei die sogenannten Zinsüberschüsse von den Risikoüberschüssen. Bei Zinsüberschüssen z.B. für eine Ablaufleistung wird Geld so angelegt, dass der Zinsertrag einen eventuellen Zinsverlust übersteigt – vergleichbar etwa einem Sparbuch. In Phasen mit hohen Zinsen sind solche Überschüsse natürlich erheblich einfacher zu erzielen als beim derzeit herrschenden Niedrigzinsniveau. Die Gesellschaften sind übrigens gesetzlich verpflichtet, einen erwirtschafteten Zinsüberschuss zu mindestens 90 Prozent an die Kunden weiter zu geben.
Ablaufleistung: Risikoüberschüsse
Bei den sogenannten Risikoüberschüssen z.B. für eine Ablaufleistung geht es nicht etwa um besonders riskante Geldvermehrung. Gegenstand ist vielmehr die Häufigkeit eines eintretenden Risikos in einem überschaubaren Zeitraum. Um dies an einem Beispiel zu verdeutlichen: Bei einer Lebensversicherung treten dann Risikoüberschüsse auf, wenn in einem bestimmten Zeitraum wesentlich weniger Personen verstorben als dies zuvor kalkuliert wurde – das wirkt sich eventuell günstig auf eine Ablaufleistung aus. Ein zweites Beispiel wäre eine Rentenversicherung. Dort gibt es Risikoüberschüsse dann, wenn mehr Personen sehr früh versterben als kalkuliert. Das Gesetz verpflichtet die Assekuranzgesellschaften, die Risikoüberschüsse zu mindestens 75 Prozent an die Kunden weiterzugeben. Zusammengefasst stellt ein Risikoüberschuss also einen nicht benötigten Geldbetrag dar, der ansonsten im Falle eines Versicherungsfalles „fällig“ geworden wäre – und sich so ggf. auf Ihre Ablaufleistung addiert!
Ablaufleistung als Schlussbonus einer (Lebens-)Versicherung
Natürlich möchte eine Versicherungsgesellschaft den Kunden möglichst lange an sich binden. Deswegen ist der Schlussbonus als dritte Säule der Ablaufleistung insbesondere auch bei britischen Lebensversicherungen üblich. Sinn und Zweck ist es, eine vorzeitige Kündigung durch den Versicherungsnehmer zu verhindern. Zwar wird ein Schlussbonus ggf. auch bei vorzeitiger Kündigung aufgerechnet, jedoch nicht in vollem Umfang. Die Höhe der Schlussboni (im Sinne einer Ablaufleistung) richtet sich nach den Erträgen über die gesamte Laufzeit; diese können z.B. nicht nur durch Zinsen und Risikoüberschüsse erwirtschaftet werden, sondern beispielsweise auch durch Senkung der Verwaltungskosten einer Versicherungsgesellschaft oder aber durch Personaleinsparungen.
Steuerliche Behandlung der Ablaufleistung
In der steuerlichen Behandlung von Erträgen bzw. Ablaufleistungen z.B. einer Kapitallebensversicherung unterscheidet der Gesetzgeber den Zeitpunkt des Abschlusses. Wer vor dem 31.12.2004 unterschrieben hat fährt steuerlich wesentlich günstiger als jene, die erst ab 2005 eine Lebenspolice abgeschlossen haben. Dies regelte seinerzeit das sogenannte Alterseinkünftegesetz, das seither zahlreiche Ergänzungen erfahren hat. Ratsam ist es auf jeden Fall, die Ablaufleistung erst nach einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren und ab einem Alter von 62 Jahren in Anspruch zu nehmen. Das prinzipiell sehr komplexe Besteuerungsverfahren einer Ablaufleistung erläutert Ihnen Experte Norbert Eckstein gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch in den Büroräumen der Premiummakler in Bad Endorf.