Berufseinsteigerbonus
Wer als Arbeiter oder Angestellter einen sogenannten Riester-Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließt und bei Unterschrift unter den Vertrag noch nicht 25 Jahre alt ist, erhält seit 2008 einen einmaligen sogenannten Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.
Er wird aufgerechnet auf die sogenannte jährliche Grundzulage in Höhe von 154 € (plus evtl. weiterer Zulagen), womit mindestens 354 € Zulage „fällig“ sind. Damit möchte der Staat einen Anreiz setzen, möglichst frühzeitig an das Thema „private Absicherung fürs Alter“ heranzugehen. Voraussetzung für einen Berufseinsteigerbonus ist, dass der sogenannte Mindesteigenbeitrag geleistet wird: Er beträgt 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr (Bruttoeinkommen) abzüglich des Zulagenanspruchs.
Berufseinsteigerbonus: Mindestbeitrag muss passen
Wie berechnet sich nun solch ein Mindestbeitrag? Ein Beispiel: Die 19-jährige Sarah schließt mit einer jährlichen Ausbildungsvergütung von 6.000 Euro einen Riester-Vertrag ab. Um die volle staatliche Förderung (Grundzulage) plus Berufseinsteiger-Bonus zu bekommen, muss sie im Jahr insgesamt 240 Euro (= 4 Prozent) einzahlen. Dieses Geld investiert die junge Bankkauffrau in ein gutes Geschäft: Sie bekommt nämlich hierfür 354 Euro Zulagen auf ihre private Altersvorsorge gut geschrieben – die um den einmaligen Berufseinsteigerbonus erhöhte Grundzulage. Ein zumindest im ersten Jahr des Abschlusses hervorragender „Deal“ kostet die junge Dame gerade mal 20 Euro im Monat aus eigener Tasche.
Ein weiteres Beispiel verdeutlich die allgemeingültige Rechen-Formel für Ihren Mindestbeitrag: Wer 2014 ca. 35.000 € brutto verdient, muss wie folgt kalkulieren: 35.000 Euro (Brutto 2014) geteilt durch 100 mal 4 minus 154 Euro Grundzulage. Wer den Berufseinsteiger-Bonus mit einem Jahresgehalt von 35.000 Euro „mitnehmen“ möchte, der muss pro Monat wenigstens 103,84 € in die Riester-Versicherung einzahlen – insgesamt im Jahr einen Mindestbeitrag von 1246,08 €. Wer diesen Mindestbeitrag nicht leistet, muss entweder Kürzungen sowohl an der Grundzulage als auch am Berufseinsteigerbonus in Kauf nehmen. Oder er verschiebt – sofern er unter 25 Jahre alt bleibt – die Beantragung der ersten Grundzulage und des Berufseinsteigerbonus in das nächste Jahr, wenn er dann den Mindestbeitrag garantiert erreicht.
Berufseinsteigerbonus als Gutschrift
Wie ist es nun, wenn Sie im Vorjahr noch gar kein Einkommen hatten – also tatsächlich Berufseinsteiger sind? In diesem Falle gilt ein Mindest-Eigenbeitrag in Höhe von 60 € pro Jahr. Wenn Ihr Einkommen als Berufsanfänger deutlich niedriger ist als in oben genanntem Beispiel, wirkt sich dies natürlich auch positiv auf Ihre erforderlichen Mindestbeitrag aus – mit einem Bruttoeinkommen von 12.000 € beispielsweise benötigen Sie nur einen Mindestbeitrag von 326 €. Der Berufseinsteigerbonus muss übrigens nicht gesondert beantragt werden. Eine Zuteilung erfolgt automatisch über den jährlichen Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA
bei der Deutschen Rentenversicherung mit Sitz in Brandenburg an der Havel. Der Bonus wird, wie andere Zulagen auch, dem Vertrag gut geschrieben, und zwar nach dem ersten Jahr der Vertragslaufzeit gemeinsam mit der Grundzulage.
Ein Bonus nicht nur für Berufseinsteiger!
Tatsächlich kann der Berufseinsteiger-Bonus auch an unter 25jährige Berufstätige ausgeschüttet werden, die einen Riester-Vertrag abschließen und schon einige Jahre im Berufsleben stehen. Der Vorteil: Der Berufseinsteigerbonus reduziert nicht die im Rahmen der Günstigerprüfung zu erwartende Steuererstattung auf die geleisteten Riester Beiträge – denn diese werden ja bekanntermaßen vom Finanzamt als Sonderausgaben für die Altersvorsorge vom zu versteuernden Einkommen abgerechnet. Den Berufseinsteigerbonus kann sogar noch weit nachträglich bekommen, wer vor dessen Einführung zum 01.01.2008 einen Riester-Vertrag unterschrieben hat, zum 1. Januar 2008 aber noch keine 25 Jahre alt war. Für diesen Fall empfiehlt sich ein Beratungsgespräch in den Räumen der Premiummakler, um diesen speziellen Sachverhalt zu klären. Die Altersgrenze – 25 Jahre – hat übrigens einen speziellen Grund: Mit spätestens 21 Jahren definiert das Einkommenssteuergesetz (eventuell kindergeldberechtigten) Nachwuchs zu Erwerbstätigen um – der Berufseinsteiger-Bonus versüßt damit als „Zuckerl“ diesen Übergang ins Berufsleben.
Berufseinsteigerbonus: ein Bonbon – mehr nicht!
Wer „riestert“ sollte dies allerdings nicht von Zulagen wie dem Berufseinsteigerbonus, Kinder- oder Grundzulagen abhängig machen. Wenig sinnvoll ist es auch zu versuchen, mit zwei oder mehreren Riester-Verträgen den doppelten oder mehrfachen Berufseinsteigerbonus zu bekommen – dieser wird tatsächlich nur einmal gut geschrieben und bei mehren Riester-Verträgen anteilig zur jeweiligen Grundzulage hinzugerechnet. Schon von der Höhe her sind diese Beihilfen des Staats wohl eher ein Bonbon – bei einem Riester-Produkt geht es um langfristigen Aufbau der eigenen Altersvorsorge, die vor allem vom Nutznießer zu leisten ist.