Speziell für: Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ingenieure, Architekten
In Ihrer Tätigkeit in einem freien Beruf haben Sie besondere berufliche Qualifikationen erworben, die es Ihnen ermöglichen, Ihren Mandanten eine unabhängige fachliche fundierte Beratung zu bieten. Deshalb haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen in Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ingenieur, Architekt diesen Service für Sie zu bieten.

In Ausführung Ihrer Tätigkeit unterliegen Sie zahlreichen Vorschriften und Gesetzen. Wie beispielsweise:

→ Datenschutz
→ Fristen
→ Falsche Auskünfte od. Beratung
→ Nichteinhaltung von Gesetzgebungen

Zum Schutz Ihrer Mandanten und natürlich auch in Ihrem ureigenen Interesse bieten wir Ihnen hierfür eine spezielle Absicherung die Sie vor Vermögensschäden schützt. Eine Berufshaftpflichtversicherung, die Sie vor Vermögensschäden schützt, ist im übrigem gesetzlich vorgeschrieben, also eine sogenannte Pflichtversicherung, wie bei Ihrem KFZ auch.

Folgende Highlights können in den Schutz integriert werden:
Datenschutz-Cyper-Eigenschadendeckung
→ Schutz bei Hacker-Angriffen
→ Vertrauensschaden an eigenen Computersystemen
→ Betriebs- Umwelt und Umweltschadenversicherung
→ Schutz für Schäden, die keine reinen Vermögensschäden sind, also Sach- und Personenschäden

Tätigkeiten über Büros/Zweigniederlassungen im Ausland möglich

Financial Planning mitversichert

Unbegrenzte Nachhaftung
Besonders günstige Prämien für erstmalige Existenzgründer, die sich jetzt selbstständig machen möchten bzw. max. 12 Monate in einem freien Beruf tätig sind.

Beiträge und Kündigung:
Der Beitrag bemisst sich nach dem Jahreshonorarumsatz, die Versicherungssummen und Bausteine sind Modular wählbar, somit besteht ein sehr hoher Gestaltungsspielraum um Ihnen einen optimalen Schutzanzug zu kreieren.

Weitere Absicherungen für Sie und Ihre Tätigkeit
Büroausstattung
Heute müssen viele technische und nichttechnische Produkte angeschafft werden um einen reibungslosen Arbeitsablauf mit Wohlfühlfaktor zu ermöglichen. Umso ärgerlicher und oftmals auch sehr kostspielig, wenn die Technik und/oder das Inventar aufgrund Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm- Hagel od. anderer Ereignisse nicht mehr einsatzfähig ist und neues Inventar besorgt werden muss. Um Ihnen hier umfassenden Schutz zu bieten, können wir Ihr Inventar vollumfänglich nach Ihren Wünschen absichern. Auch hier ist es uns durch eine modulare Tarifgestaltung möglich, den Versicherungsschutz Ihren Wünschen anzupassen.
Besondere Highlights unseres Schutzes sind:
→ Allgefahrendeckung möglich, dies bedeutet, nur was der Versicherer ausgeschlossen hat, ist nicht im Versicherungsumfang enthalten
→ Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
→ Neuwertentschädigung auf Wunsch auch incl. Technikfortschritt
→ Zusätzliche Absicherung des Verdienstausfalles bei Betriebsunterbrechung durch ein versichertes Schadenereignis möglich

Ihre Arbeitskraft

Für viele Freie Berufe können wir Ihnen eine spezielle Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten, hier einige Vorteile:

Verzicht auf konkrete Verweisung:
Der Versicherer verzichtet nicht nur auf die heute übliche Möglichkeit der abstrakten Verweisung sondern auch auf die konkrete Verweisung. Hier ein Beispiel:
Abstrakte Verweisung:
Die abstrakte Verweisung umfasst die Möglichkeit des Versicherers, der versicherten Person darzulegen, dass sie eine Tätigkeit aufnehmen könnte, die ihrer „Ausbildung und Erfahrung“ und zudem ihrer „Lebensstellung“ (im Wesentlichen ihrem vorherigen Einkommen, aber auch soziales Ansehen der Tätigkeit) entspricht. Ob die versicherte Person diese Tätigkeit dann auch tatsachlich ausübt, spielt dabei keine Rolle.
Beispiel: Ein Autolackierer mit Asthma kann evtl. abstrakt auf die Tätigkeit als Fachverkäufer einem Bau- oder Heimwerkermarkt für Farben und Lacke verwiesen werden. Er erhält dann keine Leistung.

Konkrete Verweisung:
Die konkrete Verweisung umfasst lediglich die Möglichkeit des Versicherers, die versicherte Person zu verweisen, wenn sie tatsachlich eine andere Tätigkeit ausübt, und diese konkret ausgeübte Tätigkeit ihrer „Ausbildung und Erfahrung“ und ihrer „Lebensstellung“ entspricht.
Beispiel: Ein Chirurg, dem nach einem Unfall 3 Finger fehlen, kann konkret auf eine Tätigkeit
als allgemein praktizierender Arzt verwiesen werden, wenn er diese Tätigkeit tatsächlich ausübt.

Keine Anrechnung von Ansprüchen aus Versorgungswerken

Oftmals werden Ansprüche aus Versorgungswerken privaten BU-Versicherungen angerechnet, dies bedeutet im schlimmsten Fall, dass Sie aus Ihrem Privaten BU-Vertrag nicht die Versicherte Leistung erhalten, die Sie abgeschlossen haben. Hierfür können wir Ihnen bis zu bestimmten Höchstgrenzen Lösungen bieten, in denen der Versicherer gänzlich auf die Anrechnung verzichtet.
Gerne stehen wir Ihnen für einen persönlichen Termin zur Verfügung. Eine Beratung ist in unseren Büroräumen in Bad Endorf od. in Gangkofen sowie persönlich bei Ihnen vor Ort möglich. Des Weiteren bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit einer Online-Beratung an.

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