Hinterbliebenenrente

Bei der Hinterbliebenenrente handelt es sich um eine Geldleistung, die bei Tod des Versicherten an seine Hinterbliebenen in Form einer Rente (monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich) ausgezahlt wird. Bei der gesetzlichen Rente sowie bei der staatlich geförderten Riester-Rente zählen Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und Waisen bzw. Halbwaisen zu den Hinterbliebenen. Bei der Basis-Rente ist die Definition enger gefasst, hier gelten nur die überlebenden Ehepartner sowie die Kinder als Hinterbliebene.

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