Riester-Rente
Die seit 2002 nach dem damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, benannte Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Die Riester-Rente oder auch Zulagen-Rente gehört der 2.Schicht der Altersvorsorge an. Die Förderberechtigten können Altersvorsorgebeiträge bis zu 2.100 Euro p.a. als Sonderausgaben von ihrem Einkommen abziehen. Zusätzlich erhalten sie in Relation zu ihren tatsächlich aufgewendeten Altersvorsorgebeiträgen Zulagen. Die förderberechtigte Person erhält die sogenannte Grundzulage und falls die zulagenberechtigte Person einen Anspruch auf Kindergeld hat auch noch zusätzlich eine Kinderzulage, welche pro Kind in die förderfähige Anlage fließt. Die Zulagen reduzieren sich verhältnismäßig, wenn der Zulagenberechtigte nicht den Mindesteigenbeitrag in Höhe von 4 Prozent seines im Vorjahr bezogenen sozialversicherungspflichtigen Einkommens aufwendet.
Weitere Info auch hierzu: www.wikipedia.de