Todesfallleistung
Unter dem Begriff Todesfallleistung versteht man den Betrag, der im Todesfall des Versicherungsnehmers an die bezugsberechtigte(n) Person(en) ausgezahlt wird. Sie setzt sich aus der vertraglich garantierten Todesfallsumme und einer eventuell aufgebauten Gewinnbeteiligung zusammen.