Bauwesenversicherung – mein Nutzen:

Die meisten Bauwesen-Versicherungen firmieren heute unter dem Begriff Bauleistungsversicherung.

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Da der Begriff Bauwesen nicht nur die gesamte Baukunst, sondern Bauwirtschaft und Bautechnik mit umfasst und damit sehr allgemein gefasst ist, wollte man mit der neuen Bezeichnung Bauleistungsversicherung den eindeutigen Schwerpunkt auf die Bautätigkeit setzen. Sehr generell gesprochen geht es darum, ein im Bau befindliches Objekt durch unvorhergesehene Ereignisse wie Vandalismus, Erdbeben, Hagel oder Diebstahl nachhaltig beschädigt werden kann und dagegen versichert sein sollte.

Bauwesenversicherung bei Agentur Poschner

Als Bauherr wissen Sie: Das Versprechen vom risikolosen Bauen wird oft gegeben, aber nur selten gehalten.
Für Sie gilt: Die Planung und Realisierung eines gewerblichen Bauprojektes kostet viel Geld, Zeit und Nerven. Ob Extremwetter, Vandalismus, Diebstahl oder Unachtsamkeit – jedes Bauvorhaben kann davon betroffen sein. Insbesondere Schäden am Rohbau haben oft gravierende Auswirkungen auf den Baufortschritt, gefährden den Zeitplan und im schlimmsten Fall auch die Finanzierung. Eine Bauwesenversicherung (Bauleistungsversicherung) schützt alle bereits erbrachten Bauleistungen ebenso wie Baustoffe und Bauteile während der gesamten Bauzeit.

Bauwesenversicherung: Was alles passieren kann?

  • Sintflutartige Regenfälle überschwemmten eine Baugrube und beschädigten das frisch gegossene Fundament. Das Auspumpen der Baugrube sowie das neue Fundament kosteten rund 18.000 Euro.
  • Durch den Bruch eines Schalungsträgers stürzen ca. 50 Quadratmeter einer frisch betonierten Decke über dem ersten Obergeschoss eines Wohnhauses ein. Schadenhöhe ca. 5.000 Euro.
  • Orkanböen deckten die gerade angebrachten Dacheindichtungen einer mit Trapezblechen verkleideten Industriehalle fast komplett ab. Herabhängende Dichtungsbahnen verunreinigten die Fassade mit Bitumen. Die nun erforderliche Erneuerung der Dichtungen sowie die Reinigung von Fassade und Blechen verursachten einen Gesamtschaden in Höhe von 70.000 Euro.
  • Der Rohbau eines Verwaltungsgebäudes im neu erschlossenen Gewerbegebiet war fast fertig, als ein Brand der Fußbodenheizung auf große Teile des Gebäudes übergriff. Obwohl die Feuerwehr schnell eintraf, belief sich der Schaden auf rund 35.000 Euro. Nach den polizeilichen Ermittlungen handelte es sich um Brandstiftung, aber die Täter konnten nicht ermittelt werden.
  • Aufgrund eines Bedienungsfehlers geriet die Last eines Nadelauslegerkrans ins Schwanken. Die daraus resultierende Instabilität führte dazu, dass der Ausleger auf das Dach eines Neubaus stürzte und dieses, ebenso wie eine Geschossdecke, stark beschädigte. Die Wiederherstellung bereits erbrachter Bauleistungen kostete rund 30.000 Euro.

Die Bauwesenversicherung für gewerbliche Bauten

Wie bei der Bauleistungsversicherung für den privaten Bau ist es auch wichtig, gewerbliche An-, Um- oder Neubauten ausreichend gegen unerwartete Schadensereignisse abzusichern. Die gewerbliche Bauwesenversicherung ist ebefalls und gleichermaßen wichtig für Bauherren, Bauunternehmer und Bauträger. Versichert sind der Versicherungsnehmer und alle am Bau beteiligten Unternehmer.

Was ist versichert?

Versichert werden alle Lieferungen und Leistungen für den Neu oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes. Dazu gehören Erd‐, Maurer‐  und Betonarbeiten sowie der Bau einer Dachkonstruktion und die Dacheindeckung. Der Umfang der Rohbauarbeiten sollte bei Vertragsabschluss möglichst nach VOB definiert werden. Gegen Zuschlag können Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe sowie Baugrund, Boden und Altbauten eingeschlossen werden, soweit sie keinen Bestandteil der Lieferungen und Leistungen darstellen. Der Einschluss von Schadensuch‐ und Aufräumkosten ist ebenfalls möglich.

Was deckt eine Bauwesenversicherung noch ab?

Versichert sind unvorhergesehen eintretende Schäden (Beschädigungen und Zerstörungen) an versicherten Bauleistungen oder sonstigen versicherten Sachen während der Bauphase. Darunter fallen beispielsweise Schäden  durch Niederschläge, Sturm und Hagel, Brand, Blitz schlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges sowie außergewöhnliche Naturereignisse wie Erdbeben, Überschwemmungen und Hochwasser. Fahrlässige und böswillige Handlungen Dritter (z. B. Vandalismus) sowie Glasbruch sind ebenfalls versichert. Die Versicherung kann auf fest eingebaute Teile ausgedehnt werden. Versicherungsschutz besteht nur auf der Baustelle innerhalb des Grundstückes, auf dem das Gebäude errichtet wird.

Für welche Fälle besteht kein Schutz durch eine Bauwesenversicherung?

Der Versicherer erbringt keine Leistung bei Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, Krieg, innere Unruhen, Streik und Aussperrung, Kernenergie sowie Beschlagnahme oder sonstige hoheitliche Eingriffe.
Ebenfalls nicht versichert sind Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen, Verlust nicht mit dem Gebäude fest verbundener Sachen, Verstöße gegen anerkannte Regeln der Technik und Schäden durch fehlende Schutzmaßnahmen bei Frost sowie Gründungsmaßnahmen, Ausfall der Wasserhaltung und normale Witterungseinflüsse, mit denen nach der Jahreszeit und den örtlichen Verhältnissen gerechnet werden muss.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Die Versicherungssumme ergibt sich aus den Herstellungskosten einschließlich Eigenleistungen für das Bauvorhaben (Summe aller Lohnkosten und Neuwert aller gelieferten Baumaterialien), aber ohne Grundstücks‐, Erschließungs‐ und Baunebenkosten.

Welche Leistungen können Sie im Schadenfall erwarten?

Ersetzt werden alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um den ursprünglichen Zustand des Gebäudes wiederherzustellen. Das sind sowohl Schäden, für die der Bauherr aufkommen muss, als auch jene, für die Bauunternehmer und Handwerker das Risiko tragen. Soweitvereinbart, werden auch Schadensuch‐, Schadenminderungs‐ und Aufräumungskosten ersetzt.

Unser Tipp:

Der Bauherr schließt die Versicherung auch für alle beteiligten Unternehmen ab. Deshalb kann er im Bauvertrag eine Aufteilung des Versicherungsbeitrags auf alle Unternehmer vereinbaren.

Vorausdenken – weitere Gefahren absichern:

 Ein Hausbau birgt nicht nur Risiken für den Bauherren. Er trägt auch die Verantwortung, seine Baustelle ausreichend zu schützen und dies zu überwachen. Kommt jemand durch eine nicht gesicherte Gefahrenquelle zu Schaden, haftet der Bauherr in unbegrenzter Höhe. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt bei berechtigten Forderungen.

 Das fertige Objekt muss mit einer Wohn‐ bzw. Betriebsgebäudeversicherung vor vielfältigen Gefahren wie Feuer, Sturm und Hagel sowie Leitungswasserschäden geschützt werden. Wir empfehlen den Einschluss einer Versicherung gegen Elementarschäden.

 Ob Brand, Sturm, weitere Naturgewalten oder Einbruchdiebstahl und Raub – all diese Gefahren können Ihre wertvolle Betriebseinrichtung und den existenziell wichtigen Warenbestand vollständig vernichten. Schützen Sie die Werte Ihres Betriebes mit einer Inhaltsversicherung.

Wer ist Ihr Ansprechpartner?

Als Ihr Versicherungsmakler beraten wir Sie unabhängig und bedarfsgerecht, betreuen Sie langfristig und unterstützen Sie tatkräftig im Schadenfall.

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