Versorgungswerke

Die berufsständischen Versorgungswerke decken mit ihren Leistungen die finanziellen Risiken durch Invalidität (Berufsunfähigkeit), des Alters und des Todes ab. Die Mitglieder sind weiter uneingeschränkt durch das Versorgungswerk abgesichert und dies in der Regel ohne Gesundheitsprüfung oder Wartezeiten, dies ist ein großer Vorteil. Die Einzelheiten regelt die jeweilige Satzung der einzelnen Berufsgruppen und des jeweiligen Bundeslandes, die auf jeden Fall eingehend studiert werden sollte.

Voraussetzung für die Anerkennung der Berufsunfähigkeit: Zum Unterschied zu den privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen, die in einem
guten Bedingungswerk eine Berufsunfähigkeit bereits ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50% anerkennen, kennt die Satzung der Berufsverbände meist nur eine 100% Berufsunfähigkeit an.

Weitere wichtige Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die versicherten Personen keine nennenswerten Einkünfte aus beruflicher Tätigkeit mehr erzielt und dass er seine Zulassung bzw. Approbation zurück gibt.
Bei einer Privaten Vorsorge über sehr gute Anbieter muss die Zulassung nicht zurückgegeben werden, da eine 50ig Prozente Berufsunfähigkeit ausreicht. Weiterhin kann auch noch ein bestimmtes, wenn natürlich auch geringeres Einkommen aus beruflicher Tätigkeit bezogen werden.
Die Zulassung bzw. Approbation bleibt somit erhalten!

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