Zusatzversicherung

Bei Lebens- und Rentenversicherungen ist es meist möglich, bestimmte Risiken (beispielsweise Berufsunfähigkeitrente, Pflege, Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit) zusätzlich abzusichern. Dabei spricht man von einer Zusatzversicherung, die mit der Hauptversicherung ein Kollektiv bildet.

Diese Bausteine sind aber wie es der Name schon sagt als Zusatz im Vertrag verankert und können auch separat abgesichert werden und/oder bei Bedarf einzeln aus dem Vertrag gekündigt werden, ohne dass die Hauptversicherung (der Trägertarif) davon betroffen ist.

Wichtig dabei: Kündigen Sie solche Zusatzvereinbarungen/ Zusatzversicherungen nur, wenn Sie parallel ohne zeitliche Lücke einen gleichwertigen Versicherungsschutz abgeschlossen haben oder bewusst auf diesen Baustein verzichten wollen.

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